Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grundlage einer langen Zusammenarbeit.


Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Kunden und der Radin Impact Partners GmbH.


Vorbemerkung

Die Radin Impact Partners GmbH erbringt ihre Dienstleistungen und liefert diese zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Kunde durch Erteilung des Auftrags (mündlich, schriftlich oder elektronisch) respektive Annahme der Leistung anerkennt. Vorbehalten bleiben Spezialregelungen im jeweiligen Leistungsbeschrieb.


Vertragsabschluss

Ein Individualvertrag kommt rechtswirksam zustande, wenn der Kunde die Radin Impact Partners GmbH (in der Regel unter Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag) anfragt, bestimmte Leistungen zu erbringen und der Radin Impact Partners GmbH das Einverständnis schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung). Mit dem Zustandekommen des Individualvertrags erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden. Ein Kostenvoranschlag stellt eine unverbindliche Schätzung nach bestem Wissen und Gewissen für die vom Kunden angefragten Leistungen dar. Der genaue Leistungsumfang sowie das allfällige Lieferobjekt und die Kosten werden erst im Individualvertrag verbindlich festgelegt. Der Kostenvoranschlag ist für eine Dauer von 3 Monaten ab Datum der Erstausstellung gültig.


Vertragsgegenstand

Die Leistungen der Radin Impact Partners GmbH und deren Umfang sind in den Individualverträgen zwischen dem Kunden und der Radin Impact Partners GmbH festgelegt.


Mitteilungen der Radin Impact Partners GmbH

Mitteilungen der Radin Impact Partners GmbH gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse abgesandt worden sind. Als Zeitpunkt des Versands gilt vermutungsweise das Datum der im Besitze der Radin Impact Partners GmbH befindlichen Kopien oder Versandlisten.


Drittparteien

Die Radin Impact Partners GmbH kann Drittparteien (Lieferanten, Freelancer, Fundraiser) hinzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Individualvertrag als Unterbeauftragte arbeiten. Die Radin Impact Partners GmbH kann ferner Drittparteien im Namen des Kunden beauftragen. Bevor die Radin Impact Partners GmbH eine Drittpartei im Namen des Kunden beauftragt, die erhebliche Kosten verursacht, wird die Radin Impact Partners GmbH dies mit dem Kunden diskutieren und vereinbaren. Die Haftung der Radin Impact Partners GmbH dem Kunden gegenüber für Fehler und Unterlassungen von unterbeauftragten Drittparteien ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Radin Impact Partners GmbH darf den Individualvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf von ihr kontrollierte oder unter gemeinsamer Kontrolle stehende Gesellschaften (ohne Zustimmung des Kunden) übertragen.


Reklamation des Kunden

Reklamationen des Kunden wegen Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von Rechnungen sowie andere Mitteilungen sind sofort, spätestens aber innert 5 Tagen, anzubringen, ansonsten gilt die Ausführung bzw. Nichtausführung als genehmigt.


Leistungsumfang

Die Radin Impact Partners GmbH setzt den mit dem Kunden vereinbarten Auftrag auf der gemeinsam definierten Lösung um. Der genaue Umfang der Leistung wird schriftlich festgelegt und ist abhängig von den Möglichkeiten der eingesetzten Lösungen. Die Radin Impact Partners GmbH darf sich bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten Dritter (Partner) bedienen.


Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zur sachgerechten Nutzung sämtlicher Dienstleistungen der Radin Impact Partners GmbH. Der Kunde gewährt der Radin Impact Partners GmbH alle nötige Unterstützung, damit die Radin Impact Partners GmbH ihre Dienstleistungen erbringen kann.


Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die allgemein anerkannten Grundsätze der Datensicherheit zu befolgen. Er nutzt die Dienstleistungen der Radin Impact Partners GmbH nicht missbräuchlich und unterlässt jegliche rechtswidrige Handlungen, insbesondere trifft er Vorsorge, dass durch die Nutzung von Dienstleistungen keine Verstösse gegen Schutzgesetze sowie straf- oder zivilrechtliche Bestimmungen erfolgen. 


Datenschutz

Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden ist die schweizerische Datenschutzverordnung. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder die schweizerische Datenschutzverordnung oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

Die Radin Impact Partners GmbH bearbeitet als Datenbearbeiter die Personendaten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, in dem Umfang, wie dies die Erfüllung des Individualvertrags erfordert. Der Kunde sichert zu, dass solche Personendaten im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen erhoben und an die Radin Impact Partners GmbH bekannt gegeben worden sind. Die Datenschutzbestimmungen finden sich hier: www.impact-partners.ch/datenschutzerklaerung


Tarife

Die Radin Impact Partners GmbH behält sich Änderungen der Tarife jederzeit vor. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht vermerkt, zuzüglich MwSt. Die Leistungen der Radin Impact Partners GmbH und die Zahlungsmodalitäten werden ausschliesslich im Individualvertrag festgelegt.


Vorbehalte

Werden die von der Radin Impact Partners GmbH verrechneten Dienstleistungen weder beanstandet noch bezahlt, ist die Radin Impact Partners GmbH berechtigt, nach schriftlicher und eingeschriebener Mahnung ihre Dienste zu sistieren. Nach erfolgter Bezahlung werden die Dienste unter Berechnung des entstandenen Aufwands wieder aktiviert. Sämtliche Rechte bleiben bei der Radin Impact Partners GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeiten durch den Kunden.



Haftung

Die Nutzung der von der Radin Impact Partners GmbH erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Radin Impact Partners GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Inhalte oder anderer Informationen entstehen. Die Haftung von der Radin Impact Partners GmbH für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn) sowie die Haftung von der Radin Impact Partners GmbH für Leistungen von beigezogenen Dritten ist ausgeschlossen. 

Die Radin Impact Partners GmbH haftet dem Kunden nur für arglistig verschwiegene Gewährsmängel. Ausserhalb von Gewährsmängeln haftet die Radin Impact Partners GmbH dem Kunden für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.


Prüfpflicht der Finanzen 

Der Kunde verpflichtet sich, eine sorgfältige Prüfung und Überwachung seiner Finanzen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Radin Impact Partners GmbH durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die Überwachung der Budgetausgaben, die über Rechnungsstellung erfolgen. Der Kunde ist dazu angehalten, regelmässig die von der Radin Impact Partners GmbH zur Verfügung gestellten Berichte und Abrechnungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Ausgaben den vereinbarten Budgets und den Zielen der Kampagnen entsprechen.


Sollte der Kunde Unstimmigkeiten oder Abweichungen in den finanziellen Transaktionen feststellen, ist er verpflichtet, unverzüglich die Radin Impact Partners GmbH darüber zu informieren. Die rechtzeitige Meldung von Unregelmässigkeiten ermöglicht es der Radin Impact Partners GmbH, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um eventuelle Probleme zu klären und zu lösen.


Die Radin Impact Partners GmbH haftet nicht für finanzielle Verluste oder Schäden, die aus der Vernachlässigung der Prüfpflicht durch den Kunden resultieren. Die ordnungsgemäße Überwachung der Finanzen obliegt dem Kunden, und er ist für die Einhaltung der vereinbarten Budgets und finanziellen Vereinbarungen verantwortlich.


Diese Prüfpflicht soll sicherstellen, dass die finanziellen Aspekte der Dienstleistungen transparent und gemäss den Vereinbarungen zwischen der Radin Impact Partners GmbH und dem Kunden abgewickelt werden.


Datenschutzverantwortung und Compliance im Kundenprojekt

Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften im Zusammenhang mit Kundenprojekten. Dies umfasst die ordnungsgemäße Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Dienstleistungen der Radin Impact Partners GmbH verwendet werden.


Der Kunde verpflichtet sich dazu, sicherzustellen, dass alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Projekte genutzt werden, rechtmässig erfasst und verarbeitet werden und dass die Datenschutzrechte der betroffenen Personen respektiert werden. Dies schliesst die Einholung eventuell erforderlicher Einwilligungen, die Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Daten und die Implementierung angemessener Sicherheitsannahmen zum Schutz personenbezogener Daten ein.


Die Radin Impact Partners GmbH unterstützt den Kunden bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen und -richtlinien, stellt jedoch sicher, dass die primäre Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden liegt. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgt.


Verstösse gegen den Datenschutz oder unzureichende Sicherheitsmassnahmen, die zu Datenschutzverletzungen führen, liegen in der Verantwortung des Kunden, und die Radin Impact Partners GmbH haftet nicht für derartige Verstösse. Es obliegt dem Kunden, geeignete Datenschutzrichtlinien und -verfahren zu implementieren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten im Projektteam diese verstehen und befolgen.


Die Gewährleistung des Datenschutzes ist von grosser Bedeutung, und beide Parteien sind bestrebt, die Datenschutzanforderungen zu erfüllen und personenbezogene Daten angemessen zu schützen.


Verbot der Mitarbeiterabwerbung

Während der Projektlaufzeit und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Radin Impact Partners GmbH ist es dem Kunden untersagt, aktive Bemühungen zur Abwerbung von Mitarbeitern der Radin Impact Partners GmbH zu unternehmen. Dies schliesst alle Mitarbeiter, die an der Umsetzung und Ausführung der Dienstleistungen beteiligt sind, ein.


Der Kunde verpflichtet sich, keine direkten oder indirekten Abwerbungsversuche zu unternehmen, sei es durch direkte Anwerbung, Kontaktierung der Mitarbeiter oder durch Dritte im Auftrag des Kunden. Diese Einschränkung dient dem Schutz der Belegschaft der Radin Impact Partners GmbH und der Aufrechterhaltung einer stabilen und vertrauensvollen Arbeitsbeziehung während und nach der Projektdurchführung.


Verstösse gegen dieses Abwerbungsverbot können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschliesslich möglicher Schadenersatzansprüche seitens der Radin Impact Partners GmbH. Die Parteien erkennen die Bedeutung der Mitarbeiterbindung für den reibungslosen Ablauf der Projekte an und sind bestrebt, eine faire und professionelle Zusammenarbeit zu gewährleisten.


Dieses Abwerbungsverbot ist für beide Seiten bindend und bleibt auch nach Beendigung der Projektzeit in Kraft.


Kündigung der Geschäftsbeziehung

Sofern nicht anders schriftlich definiert, wird der Vertrag zwischen dem Kunden und der Radin Impact Partners GmbH auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Radin Impact Partners GmbH behält sich vor, bestehende Geschäftsbeziehungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben, wobei allfällige Forderungen für nicht erbrachte Leistungen sofort zur Rückzahlung fällig werden. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche Abmachungen.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Radin Impact Partners GmbH unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort, letzterer nur für Kunden mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Aarau. Die Radin Impact Partners GmbH ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Domizil des Kunden geltend zu machen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar ist.


Änderungen der AGB

Die Radin Impact Partners GmbH behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden auf dem Zirkularwege oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.


Stand: 22.08.2024